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Wirtschaftsprüfer


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Abschlussprüfer in einem EU/EWR*-Mitgliedstaat tätig sind und sich mit dieser Aufgabenwahrnehmung in Deutschland niederlassen möchten, müssen Sie von der Wirtschaftsprüferkammer als Wirtschaftsprüfer bestellt und Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer werden.

Als EU/EWR-Abschlussprüfer oder Abschlussprüfer aus der Schweiz genügt es, wenn Sie die Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer in deutscher Sprache nach §§ 131 g f. WPO ablegen, die gegenüber dem regulären Wirtschaftsprüfungsexamen verkürzt ist (nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer unter dem unten angegeben Link). Nach erfolgreichem Bestehen des Wirtschaftsprüfungsexamens können Sie als Wirtschaftsprüfer bestellt und Mitglied in der Wirtschaftsprüferkammer werden.

Die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft ohne Examen besteht nicht.

*Island, Liechtenstein und Norwegen

Weitere Hinweise und Links:

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de)

Worauf muss ich vor der erstmaligen Ausübung meiner Tätigkeiten in Deutschland achten?

Zuerst muss unterschieden werden, ob Sie sogenannte Vorbehaltsaufgaben, also Aufgaben, die speziell den Wirtschaftsprüfern vorbehalten sind (Abschlussprüfung nach HGB, etc.) ausführen wollen oder aber im Bereich der sonstigen Leistungen (insbesondere Steuerberatungsleistungen) aktiv sein wollen.

Was sind die Vorbehaltsaufgaben eines Wirtschaftsprüfers?

Zu der vorrangigsten Vorbehaltsaufgaben eines Wirtschaftsprüfers zählt die Abschlussprüfung und Testatserteilung von großen Kapitalgesellschaften nach §§ 319 in Verbindung mit 267 Abs. 3 HGB.

Was ist der Bereich der "sonstigen Leistungen"?

Für den Bereich der sonstigen Leistungen, also der Leistungen, die sowohl Wirtschaftsprüfer als auch Steuerberater erbringen können, gelten die Regelungen für Steuerberaterinnen und Steuerberater, insbesondere § 3 a StBerG.

=> zur Rubrik der Steuerberaterinnen und Steuerberater (Niederlassung)

 

Wo kann ich mich zum Wirtschaftsprüfer bestellen und in das Berufsregister eintragen lassen?

Für die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer und die Eintragung im Berufsregister ist die Wirtschaftsprüferkammer zuständig.

=> Link zum elektronischen Assistenten der Wirtschaftsprüferkammer

Die Anträge können auch über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein gestellt werden.

=> Link zum elektronischen Assistenten des Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Gibt es auch eine Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer?

Neben der Hauptgeschäftsstelle in Berlin unterhält die Wirtschaftsprüferkammer eine Landesgeschäftsstelle für Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die Sie unter folgender E-Mailadresse erreichen.


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