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Steuerberater


Allgemeine Informationen

Steuerberater/innen und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für sie zuständigen Stelle bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in einer Steuerberaterkammer verpflichtend.

Um zu einem Steuerberater / einer Steuerberaterin bestellt zu werden, müssen Sie

  • die Prüfung als Steuerberater bestanden haben oder
  • von der Prüfung befreit sein und
  • Ihren Kanzleisitz im Einzugsbereich der jeweiligen Kammer gründen.

Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, wird eine Berufungsurkunde ausgestellt. Sie werden in das Berufsregister eingetragen.

Quelle: ZuFiSH

Staatsangehörige EU, EWR

Als Staatsangehöriger/e eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) als Deutschland, eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz stehen grundsätzlich zwei Wege offen, um deutscher Steuerberater zu werden:

In der Bundesrepublik Deutschland muss eine Eignungsprüfung in deutscher Sprache abgelegt werden, wenn ein Diplom vorliegt, das zur selbständigen Hilfe in Steuersachen im Mitgliedstaat oder Vertragsstaat berechtigt.

=> weitere Informationen zur Eignungsprüfung


Gleiches gilt, wenn der Zugang zum Beruf des Steuerberaters im Mitgliedstaat oder Vertragsstaat nicht reglementiert ist. In diesem Fall muss der Bewerber aber zusätzlich nachweisen, dass er in Vollzeit in zwei der letzten zehn Jahre in dem Mitgliedsstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz den Beruf ausgeübt hat.

Anderenfalls muss die Steuerberaterprüfung in der Bundesrepublik Deutschland abgelegt werden. Dabei sind auch von Staatsangehörigen der EU/des EWR/der Schweiz die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 36 StBerG zu erfüllen.

Mit der Eignungsprüfung wird die Befähigung nachgewiesen, den Beruf eines Steuerberaters auch in der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß auszuüben.

Weitere Informationen zur Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen erteilen die Steuerberaterkammern.

Quelle: Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein (www.stbk-sh.de)

Was muss ich tun, um mich in Deutschland niederzulassen?

Die Bestellung zur Steuerberaterin / zum Steuerberater müssen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen. Von der Steuerberaterkammer erhalten Sie ein entsprechendes Formular, welches Sie ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wieder bei der Steuerberaterkammer zurücksenden.

=> zur elektronischen Beantragung


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