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Niederlassung


Niederlassung in Deutschland

Der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU gestattet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU-Mitgliedstaaten in Deutschland eine Niederlassung zu gründen und selbstständige Erwerbstätigkeiten aufzunehmen und auszuüben.

Nachfolgend finden Sie die Voraussetzungen zur Gründung einer Niederlassung in Deutschland. Wählen Sie dazu bitte die für Sie passende Rubrik, in der Sie eine Dienstleistung aufnehmen möchten.

In jedem Falle sind die Gesetze über zwingende Arbeitsbedingungen für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu berücksichtigen (Informationen des Zoll) und die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften (Informationen des Bundesministeriums für Finanzen) zu beachten. Relevant sind insbesondere folgende Gesetze:


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