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Makler, Baubetreuer und Darlehensvermittler


Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer nach § 34c GewO - Erlaubnis

Jetzt neu: elektronischer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO!

Wer gewerbsmäßig

  • den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume,
     
  • den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
     
  • Bauvorhaben
    • als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
    • als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen

will, bedarf der behördlichen Erlaubnis.

Hinweis:

Nutzen Sie unseren neuen Antragsassistenten um diesen Antrag elektronisch zu stellen. Sie werden Schritt für Schritt vom Assistenten geführt und können auch ggf. erforderliche Dokumente hochladen.

Zum Antrags- und Fallmanagementsystem: elektronischer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ("Belegart 9")
  • Führungszeugnis ("Belegart O")

Hinweis:
Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie werden direkt der zuständigen Behörde übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34c GewO“ angeben. Die Auskünfte dürfen nicht älter als sechs Monate sein.

  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (im Original)
  • beglaubigte Kopie der aktuellen Erlaubnis nach § 34c GewO (bei Erweiterung)
  • ggf. Negativerklärung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Auszug aus dem Handels-/ Genossenschaftsregister (nur für juristische Personen)

Bitte beachten Sie, dass bei juristischen Personen jeder geseztliche Vertreter die jeweiligen Unterlagen einreichen muss.

Welche Gebühren fallen an?

Die drei in Schleswig-Holstein ansässigen Industrie- und Handelskammern haben eigene Gebührentarife. Die jeweils aktuellen Gebührentarife können Sie auf dem gemeinsamen Portal der Industrie- und Handelskammern unter dem Suchbegriff „Gebührentarif“ einsehen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Erlaubnispflicht nach § 34c GewO umfasst die Vermittlung von Darlehen, nicht jedoch die Darlehensgewährung selbst.

Jetzt beantragen

Beantragen Sie diese Verwaltungsleistung mit unserem Online-Assistenten, der Sie Schritt für Schritt durch den Antrag führt.

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