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FAQ: Allgemeines


Falls die Antworten auf Ihre Fragen nicht dabei sind, zögern Sie bitte nicht uns persönlich zu kontaktieren.

Ideal ist es, wenn Sie uns Dokumente im Formatstandard pdf-a einreichen. Alternativ ist jedoch auch eine Einreichung in den Formaten pdf, ascii, jpg, tif, gif, bmp oder als doc/ docx möglich.

Bitte nutzen Sie bei jeder elektronischen Kommunikation, die persönliche Daten von Ihnen enthält, ausschließlich sichere Kommunikationswege im Sinne des Datenschutzes. Hierfür bieten wir Ihnen an:

  1. Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
  2. De-Mail
  3. Fax

Informationen zu den verschiedenen Kommunikationsmöglichkeiten erhalten Sie hier:

zur Antragsübermittlung

Immer dann, wenn Sie eine Unterschrift zu leisten haben (formgebundene Anträge), benötigen wir, zusätzlich zu den elektronisch übermittelten Dokumenten, die unterschriebenen Dokumente auf einem der folgenden Wege:

  1. Qualifiziert elektronisch signiert
  2. Fax

Selbstverständlich können Sie uns auch per Briefpost erreichen.

Soweit Sie im Zuständigkeitsfinder (ZuFiSH) kein Formular hinterlegt finden, stellen Sie bitte den Antrag bzw. die Anzeige formlos und fügen Sie die geforderten Begleitdokumente als Anlagen bei. Soweit Formulare hinterlegt sind, müssen diese verwendet werden.

Hinweis: Damit Formulare angezeigt werden, müssen Sie neben der Verwaltungsleistung auch einen Ort angeben!

zum ZuFiSH

Wir koordinieren für Sie den Kontakt mit den zuständigen Behörden und leiten im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung Ihre Unterlagen fachgerecht weiter. Soweit ihre Unterlagen nach erster Sichtprüfung nicht vollständig sind, erhalten Sie von uns einen Hinweis.

Anschließend prüft die zuständige Behörde formal die Vollständigkeit ihrer Unterlagen und bestätigt dessen Eingang und bearbeitet ihr Anliegen. Soweit Ihre Mitwirkung benötigt wird in Form von z.B. Nachreichung von Unterlagen, Auskunftserteilung oder aber Entrichtung von Gebühren, so erhalten Sie von uns unaufgefordert Nachricht.

Ebenso stehen wir Ihnen bis zum Sachentscheid durch die zuständigen Behörden als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.


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