Sondernutzungserlaubnis Plakatierung
im öffentlichen Straßenraum
Jetzt neu: elektronischer Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis!
Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
In der Regel bestimmen innerorts Satzungen der jeweiligen Gemeinde/Stadt/des Amtes wie und wo die Plakatierung angebracht werden darf. Zulässige Werbeflächen können sich zum Beispiel an Laternenmasten, Litfaßsäulen, Anschlagtafeln oder Großwerbetafeln an den Ortseingängen befinden. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren in der Regel nicht zulässig.
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen beziehungsweise Hängestellen erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Hinweis:
Nutzen Sie unseren neuen Antragsassistenten um diesen Antrag elektronisch zu stellen. Sie werden Schritt für Schritt vom Assistenten geführt und können auch ggf. erforderliche Dokumente hochladen.
Zum Antrags- und Fallmanagementsystem: elektronischer Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie nicht unseren Online-Antragsassistenten benutzen sind folgende Angaben wichtig:
- Aufstellungszeitraum (von - bis)
- Aufstellungsort (möglichst genaue Angabe des Standorts)
- Anzahl der Plakate
- Größe der Plakate
- für welche Veranstaltung geworben wird
Der Antrag kann formlos gestellt werden!