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Rechtliches


Allgemeines Recht, EG-Dienstleistungsrichtlinie, Bundes- und Landesrecht

Nachfolgend können Sie sich über allgemeine Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, informieren.
Zudem bieten wir Ihnen auch Wissenswertes zum EU-, Bundes- und Landesrecht.

Rechtsgrundlagen und Rechtsbehelfe

Das Land Schleswig-Holstein und das Bundesministerium für Justiz stellen Informationen über landesspezifische und bundesweit geltende Rechtsvorschriften in ihren Datenbanken bereit.

Die nachfolgenden Ausführungen geben einen allgemeinen Überblick zu den wesentlichen formellen Rechtsbehelfen und Verfahren in Fällen von Streitigkeiten mit zuständigen Behörden, zwischen Dienstleistungserbringern und -empfängern oder zwischen Dienstleistungserbringern sowie zu weiteren Beratungsangeboten.

Vertiefende, einzelfallbezogene Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden. Darüber hinaus kann die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes geboten sein.

Allgemeines

Der Widerspruch und Einspruch sind formelle Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsentscheidungen.

Die Verfahren sind in entsprechenden Vorschriften und Gesetzen geregelt.

Über Verwaltungsentscheidungen, die aufgrund eines Widerspruchs oder Einspruchs ergangen sind, kann mithilfe der Klage eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden.

Neben den jeweiligen Fachgesetzen sind für die gerichtlichen Verfahren im Wesentlichen folgende Verfahrensvorschriften zu beachten:

  • bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
  • bei zivilrechtlichen Streitigkeiten die Zivilprozessordnung (ZPO)
  • bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
  • bei sozialgerichtlichen Streitigkeiten das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und das Sozialgerichtsgesetz (SGG)
  • bei steuerrechtlichen Streitigkeiten die Abgabenordnung (AO) und die Finanzgerichtsordnung (FGO)

Das zuständige Gericht bestimmt sich nach dem Streitgegenstand (zum Teil hat auch der Streitwert Einfluss). Aus dem hierarchischen Aufbau der Gerichte ergeben sich die einzelnen Verfahrensabschnitte, die so genannten Instanzen. Der mehrstufige „Instanzenzug“ eröffnet die Möglichkeit, eine durch ein Gericht der unteren Instanz getroffene Entscheidung durch ein Gericht höherer Instanz überprüfen zu lassen.

Geht der Rechtsstreit in der ersten Instanz verloren, gibt es unterschiedliche Rechtsmittel und Zuständigkeiten, die sich in der Regel aus der Rechtsmittelbelehrung der erstinstanzlichen Entscheidung eindeutig ergeben.

Weitere Informationen über Zuständigkeiten und Aufbau der Gerichte finden Sie hier sowie auf den Seiten des Justizportals des Landes Schleswig-Holstein.

Streitigkeiten zwischen zuständigen Behörden und Dienstleistungserbringern

Für die formelle Anfechtung von Verwaltungsentscheidungen stehen außergerichtliche (vorgerichtliche) und gerichtliche Rechtsbehelfe zur Verfügung.

Außergerichtliche Rechtsbehelfe

Entscheidungen der Verwaltung (Verwaltungsakte) enthalten in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Die Rechtsbehelfsbelehrung enthält Angaben zu den Anfechtungsmöglichkeiten und darüber

  • in welcher Form,
  • innerhalb welcher Frist und
  • gegenüber wem

der Rechtsbehelf anzubringen ist.

Sofern eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, sind die Rechtsbehelfe und Voraussetzungen über die erlassende Behörde oder im einschlägigen Verfahrensgesetz zu ermitteln und gegebenenfalls besondere Fristen zu beachten.

Durch einen Widerspruch/Einspruch wird bewirkt, dass zunächst die Behörde, die die angefochtene Entscheidung getroffen hat, die Angelegenheit erneut überprüft und darüber erneut entscheidet.

Wird eine Einigung nicht erzielt, kann gegen diese Entscheidung Klage beim zuständigen Gericht eingereicht werden.

Gerichtliche Rechtsbehelfe

Durch die Klage wird eine gerichtliche Entscheidung durch das jeweils zuständige Gericht herbeigeführt. Die Art der Klage ist abhängig vom Anliegen des Klägers: Erlass, Aufhebung/ Beseitigung eines Verwaltungsaktes, Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes, Unterlassen oder Herbeiführen einer Verwaltungshandlung.

Beispiel: Ist der Antrag auf Feststellung der Genehmigungsfiktion von der zuständigen Behörde, die den Bescheid erlassen müsste, abgelehnt worden, kann Feststellungsklage auf eine nicht festgestellte Genehmigungsfiktion beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.

In eiligen Fällen kann durch einstweiligen Rechtsschutz bereits vor dem Hauptverfahren ein wirksamer Rechtsschutz erwirkt werden.

Zivilrechtliche Streitigkeiten

Außergerichtlich können zivilrechtliche Streitigkeiten durch Verhandlungen bei Gütestellen, Schiedsstellen oder Mediatoren beigelegt werden.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten kann grundsätzlich (unter anderem) der Zivilrechtsweg der ordentlichen Gerichtsbarkeit beschritten werden. Über die Amtsgerichte, die Landgerichte, das Oberlandesgericht sowie gegebenenfalls in letzter Instanz den Bundesgerichtshof werden privatrechtliche Streitigkeiten abgehandelt, zum Beispiel Streitigkeiten zwischen Privatpersonen wie Käufer und Verkäufer oder Dienstleistungserbringer und -empfänger.

Klagen sind bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000 € grundsätzlich beim Amtsgericht einzureichen. Bei einem Streitwert ab 5.000 € ist grundsätzlich das Landgericht erstinstanzlich zuständig. Die Vertretung vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof muss durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Schuldners.

Sofern ein Anspruch auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme besteht, bietet das gerichtliche Mahnverfahren eine schnelle, kostensparende Alternative. Das „Mahngericht“ Schleswig bietet dazu ein automatisiertes Verfahren an.

In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten gibt es besondere Abläufe und gerichtliche Verfahren (zum Beispiel bei eilbedürftigen Angelegenheiten so genannte einstweilige Verfügungen).

Portal 21

Das Portal 21 informiert Unternehmer und Verbraucher über

  • allgemeine, rechtliche Rahmenbedingungen, die bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen von Bedeutung sein können, zum Beispiel das Internationale Privatrecht, das Zivilrecht (Vertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Gesellschaftsrecht), das Insolvenzrecht und auch den gewerblichen Rechtsschutz und
  • Rechtsbehelfe, die bei Streitfällen zwischen Dienstleistungserbringern und -empfängern zur Verfügung stehen (gerichtliche Rechtsbehelfe, außergerichtliche Streitbeilegung sowie Rechtsbehelfe für Verbraucher)

Das Kapitel zu gerichtlichen Rechtsbehelfen informiert Unternehmer über zuständige Gerichte, Mahnverfahren, Bagatellverfahren, Eilverfahren, Gerichts- und Anwaltskosten sowie über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen. Im Abschnitt zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie Informationen zur Schiedsgerichtsbarkeit und zur Mediation.

Die Rechtsbehelfe für Verbraucher informieren wiederum über die Möglichkeiten der individuellen und kollektiven Rechtsdurchsetzung für Verbraucher, wie zum Beispiel die gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung, Verbandsklagen und das Consumer-Protection-Cooperation-Behördennetzwerk (CPC).

zum Portal 21

Informationen der Kammern

Die Industrie- und Handelskammern, sowie die Handwerkskammern in Schleswig-Holstein halten zu verschiedenen Rechtsgebieten eine Vielzahl von Informationen bereit und geben Hinweise zu Fragen der Streitschlichtung.

zur Übersicht der Kammern in Schleswig-Holstein

Informationen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Für rechtliche Fragen steht die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein besonders für Dienstleistungsempfänger zur Verfügung. Informationen sowie Hinweise und die Kontaktinformationen der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

zur Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Informationen des Europäischen Verbraucherzentrums in Kiel

Das Europäische Verbraucherzentrum in Kiel bildet gemeinsam mit einem weiteren Standort in Kehl das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland und ist bundes- und europaweit für Verbraucherinnen und Verbraucher in allen Bereichen des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes tätig.

Die Seiten des Europäischen Verbraucherzentrums bieten Informationen über

  • die Chancen und Risiken des Europäischen Binnenmarktes
  • die Rechte und Pflichten beim grenzüberschreitenden Erwerb von Waren oder Dienstleistungen
  • Beschwerdemöglichkeiten gegenüber Anbietern aus dem EU-Ausland und
  • außergerichtliche Unterstützung.

Der Service ist in der Regel kostenfrei. Bei Übersendung von Broschüren auf dem Postweg erfolgt eine Kostenbeteiligung.

zum Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland

Beratung durch Sachverständige und Rechtsanwälte

In Fällen, in denen die Hinzuziehung einer/s Sachverständigen erforderlich wird, können Sie über die Datenbanken der Kammern in Schleswig-Holstein die fachlich zuständigen Sachverständigen ermitteln.

Rechtsauskünfte erteilen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der Mandantenservice der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein hilft Ihnen, einen Anwalt zu finden.

zur Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein

Bundesagentur für Arbeit

Sie erhalten bei der Bundesagentur für Arbeit Informationen unter anderem zu folgenden Themen und Rechtsgrundlagen:

Themen:

  • Arbeitskräftebedarf
  • Arbeitsmarktsituation
  • Ausbildung
  • finanzielle Hilfen

Rechtsgrundlagen:

  • Abfindung
  • Altersteilzeit
  • Anzeigepflichtige Entlassungen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Ausländerbeschäftigung
  • Einstellung
  • Erstattungspflicht
  • Insolvenzverfahren
  • Kurzarbeitergeld
  • Private Arbeitsvermittler
  • Schwerbehindertenrecht

zum Portal der Bundesagentur für Arbeit

EU-Recht

Die europäische Dienstleistungsrichtlinie
kurz: EG-DLRL

Auf EUR-Lex steht ein interessanter Überblick über die EG-DLRL zur Verfügung.

zur Website von EUR-Lex

Bundesrecht

Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit.
Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden und werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.

Über den nachfolgend aufgeführten Link gelangen Sie zu den Gesetzen im Internet:

zum Juris-Portal (Gesetze im Internet)

Landesrecht

Das Landesrecht Schleswig-Holstein enthält alle geltenden Gesetze, Landesverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes Schleswig-Holstein. Der Bürgerservice im Internet wird kostenfrei und ohne Anmeldung angeboten.

Gesetze sind vom Parlament beschlossene Rechtsnormen, die für eine unbestimmte Zahl von Personen allgemein verbindliche Regelungen enthalten. Rechtsverordnungen sind ebenfalls Rechtsnormen, die allgemein verbindliche Regelungen enthalten. Sie werden jedoch von einer Behörde aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen.

Verwaltungsvorschriften sind verwaltungsinterne Regelungen und dienen einem einheitlichen Verwaltungsverfahren der Behörden, weil sie z.B. Bestimmungen über die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen enthalten. Verwaltungsvorschriften werden auch als Erlasse, Richtlinien oder Bekanntmachungen bezeichnet.

Möglich ist eine Recherche entweder über eine Volltextsuche oder eine Titelsuche. Daneben wird eine Gesamtliste aller Gesetze und Verordnungen bzw. aller Verwaltungsvorschriften angeboten. Weitere Suchmöglichkeiten bieten der Fundstellennachweis mit allen im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein verkündeten Gesetzen und Landesverordnungen oder das Erlassverzeichnis mit allen im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlichten Verwaltungsvorschriften.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird keine Gewähr übernommen; es gilt der in den Verkündungsblättern veröffentlichte Text.

Nachstehend finden Sie die entsprechenden Links zur Landesrechtsdatenbank und weitere Seiten, die für Sie zum Thema Landesrecht interessant sein könnten.

zur Landesrechtsdatenbank

zum Fundstellennachweis

zum Erlassverzeichnis


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