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Dienstleistungen


Grenzüberschreitende, vorübergehende Dienstleistungen ohne Niederlassung in Deutschland

Für Betriebe, die in einem EU-Mitgliedstaat, der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein oder Island beruflich niedergelassen sind und die nur vorübergehend oder gelegentlich Dienstleistungen in Deutschland erbringen wollen, ohne dort eine eigene Niederlassung zu begründen, gelten besondere, vereinfachte Regelungen.

Nähere Informationen finden Sie je nach Bereich, in dem sie grenzüberschreitend tätig werden möchten, unter folgenden Rubriken:

In jedem Falle sind die Gesetze über zwingende Arbeitsbedingungen für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu berücksichtigen (Informationen des Zoll) und die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften (Informationen des Bundesministeriums für Finanzen) zu beachten. Relevant sind insbesondere folgende Gesetze:


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