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Reglementierte Berufe


Bei den reglementierten - also durch Landes- oder Bundesrecht geregelten - Berufen ist eine Anerkennung in Deutschland erforderlich, damit Sie diesen Beruf in Deutschland ausüben können.

Die nachstehenden Fragestellungen sollen Ihnen einen Überblick mit den wichtigsten Informationen verschaffen.

Ist mein Beruf reglementiert?

Um zu ermitteln, ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist, helfen Ihnen die hier zum Download zur Verfügung stehenden Verzeichnisse:

Reglementierte Berufe in Bundes- und Länderzuständigkeit

Reglementierte Berufe in Bundes- und Länderzuständigkeit (mit Nachprüfung)

    Wo kann ich den Antrag einreichen?

    Ihren Antrag können Sie elektronisch bei uns einreichen. Zu unserem Online-Assistenten gelangen Sie hier:

    Alternativ können Sie Ihren Antrag auf Anerkennung zusammen mit den zugehörigen Unterlagen an die zuständige Stelle senden.

    Bei der Ermittlung der zuständigen Stelle hilft Ihnen der Anerkennungsfinder des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Zum Anerkennungsfinder

      Wann kann ich den Antrag stellen?

      Ihren Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation können Sie bereits vor der Einreise nach Deutschland vom Ausland aus stellen. Deutsche Staatsbürgerschaft oder ein Aufenthaltstitel sind zur Beantragung nicht erforderlich.

      Allerdings ergibt sich aus einem positiven Anerkennungs- oder Gleichwertigkeitsbescheid kein Aufenthalts- oder Bleiberecht in Deutschland. Bevor Sie vom Ausland aus ein Anerkennungsverfahren einleiten, sollten Sie daher prüfen, ob Sie nach Deutschland einwandern und hier arbeiten dürfen. Bei der Klärung hilft der Quick-Check Arbeitsmigration. Zum Quick-Check

        Welche Gebühren muss ich zahlen?

        Sowohl das Anerkennungsverfahren (bei den reglementierten Berufen) als auch die Gleichwertigkeitsprüfung (bei den nicht reglementierten Berufen) sind gebührenpflichtig. Die anfallenden Gebühren werden jeweils von der zuständigen Stelle im Rahmen der Vorgaben der Berufsqualifizierungsrichtlinie festgelegt und liegen nach bisherigen Erfahrungen in der Regel zwischen 100 € und 600 €.

          Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

          Über Ihren Antrag auf Anerkennung kann nur entschieden werden, wenn Sie ihn vollständig mit allen zugehörigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingereicht haben. Zu einem vollständigen Antrag gehören:

          • vollständig ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Stelle
          • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
          • Nachweis Ihres Berufsabschlusses
          • tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
          • ggf. Nachweise über Berufserfahrung
          • ggf. weitere Befähigungsnachweise
          • ggf. Nachweise über Sprachkenntnisse
          • Erklärung, ob 1. Antragstellung in Deutschland
          • Erklärung, dass Arbeitsaufnahme in Deutschland geplant ist

          Worauf muss ich bei den Unterlagen achten?

          Schicken Sie keine Originale, sondern lediglich Kopien, soweit von der zuständigen Stelle gefordert in Form von beglaubigten Kopien. Die nicht in deutscher Sprache abgefassten Unterlagen müssen Sie in der Regel auf Ihre Kosten durch einen beeidigten, öffentlich bestellten Dolmetscher übersetzen lassen. Nach öffentlich bestellten Dolmetschern und Übersetzern können Sie in der nachfolgend verlinkten Datenbank suchen.

          Zur Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

            Was ist, wenn mir Nachweise fehlen?

            Fehlen Ihnen die Nachweise über Ihren ausländischen Berufsabschluss ganz oder teilweise, ist es möglich, eine Qualifikationsanalyse durchführen zu lassen, um so eine Vergleichbarkeit mit den in der deutschen Berufsausbildung maßgeblichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten festzustellen. Eine Qualifikationsanalyse kann durch unterschiedliche Maßnahmen erfolgen - zum Beispiel durch Arbeitsproben oder Fachgespräche. Näheres zur Qualifikationsanalyse erfahren Sie beispielsweise bei den nachfolgend genannten Institutionen:

            Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

            Auf Ihren Antrag auf Anerkennung erteilt die zuständige Stelle Ihnen innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Einreichung der vollständigen Unterlagen einen Bescheid.

              Wie geht es nach der Beantragung weiter?

              • Bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrem ausländischen Berufsabschluss und der entsprechenden deutschen Qualifikation (sog. Referenzberuf), wird Ihr ausländischer Berufsabschluss als gleichwertig anerkannt.
              • Stellt die zuständige Stelle keine Gleichwertigkeit fest, benennt sie bei reglementierten Berufen konkrete Maßnahmen mit denen Sie die festgestellten Unterschiede ausgleichen können, um danach erneut die Anerkennung beantragen zu können.

              Unsere Träger