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Behörden und Institutionen


Behörden in Schleswig-Holstein

Sie kennen schon die für Sie und Ihr Anliegen zuständige Behörde bzw. den Behördentyp, wissen aber nicht die genauen Kontaktdaten?! Hier können Sie gezielt nach Behördentypen und Typen von Institutionen suchen.

  • Behörden und Institutionen:
  • Gerichte:
  • Staatsanwaltschaften:

Behörden und Institutionen:

Kommunale Verwaltungen

Gemeinden sind entweder kreisfreie Städte – Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster – oder gehören einem der elf Kreise an. Für die gemeindlichen Aufgaben gibt es unterschiedliche Organisationsformen der Verwaltungsdurchführung.

Schleswig-Holstein hat 1.110 Gemeinden (Stand: Stand: 31.12.2015). Vier dieser Gemeinden – Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster – sind kreisfreie Städte und damit gleichzeitig amtsfrei. Dort gibt es jeweils nur eine kommunale Verwaltung, nämlich die jeweilige Stadtverwaltung.

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Landesbehörden

Eine Auflistung der Landesbehörden in Schleswig-Holstein wird im Internetportal der Landesregierung angeboten.

zu den Landesbehörden im Landesportal

Bundesbehörden

Das Bundesverwaltungsamt stellt in ihrem Internetportal eine Übersicht über alle Behörden und Institutionen des Bundes und alle Kammern und Verbände auf Bundesebene zur Verfügung.

Zum Internetportal des Bundesverwaltungsamts gelangen Sie über den nachfolgenden Link.

zum Internetportal des Bundesverwaltungsamts

Finanzämter in Schleswig-Holstein

Auf dem nachfolgend verlinkten Internetportal des Landes Schleswig-Holsteins erhalten Sie aktuelle Informationen, Kontaktdaten und Zuständigkeiten bezüglich der in Schleswig-Holstein vorhandenen Finanzämter.

zum Internetauftritt des Landes Schleswig-Holstein

Kammern

Die Kammern bieten Unternehmern in Schleswig- Holstein Beratungsangebote vielfältiger Art an.

Wenn Sie zum Beispiel

  • statistische Informationen zum Wettbewerb in diesem Segment und der Region benötigen,
  • Ihren Businessplan auf Tragfähigkeit prüfen lassen möchten,
  • betriebswirtschaftliche Beratung benötigen,
  • sich über Ihre unternehmerischen Rechte und Pflichten informieren möchten,
  • in Ihren Betrieb ausbilden möchten,

erhalten Sie hier Unterstützung.

Die Handwerkskammern sind Partner handwerklicher, die Industrie- und Handelskammern Partner nichthandwerklicher Unternehmen in Schleswig-Holstein. Je nach Tätigkeitsfeld gibt es darüber hinaus noch weitere Kammern der Wirtschaft.

zur Übersichtskarte mit den in Schleswig-Holstein ansässigen Kammern

Berufsgenossenschaften

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt in ihrem Internetportal eine Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zur Verfügung.

Zum Internetportal der DGUV gelangen Sie über den nachfolgenden Link.

zum Internetportal der DGUV

Rentenversicherung

Bei Fragen rund um die Rente helfen Ihnen das Service-Telefon und das Internet-Angebot der Deutschen Rentenversicherung.

Zum Internetportal der Deutschen Rentenversicherung gelangen Sie über den nachfolgenden Link.

zum Internetportal der Deutschen Rentenversicherung

Arbeitsagenturen

Die Arbeitsagenturen vor Ort in Schleswig-Holstein bieten vielfältige Hilfestellungen rund um die Themen Unternehmertum und Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie als Unternehmer Informationen, wenn Sie:

  • Arbeitskräfte suchen
  • Auszubildende einstellen möchten
  • aus der Arbeitslosigkeit ein Unternehmen gründen möchten
  • Fördermittel anderer Art wie z.B. Kurzarbeitergeld o.ä. beantragen möchten
  • und vieles mehr

Mehr Informationen zu den Angeboten der Arbeitsagenturen in Schleswig-Holstein erhalten Sie im Internetportal der Bundesagentur für Arbeit.

zum Portal der Bundesagentur für Arbeit

Gerichte:

Das Amtsgericht Kiel ist das größte in Schleswig-Holstein. Es ist für Zivil-, Familien-, und Strafverfahren zuständig.

zum Amtsgericht Kiel

Das Amtsgericht Lübeck ist eines der 22 Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Es ist zuständig für Zivil-, Familien-, Straf-, Grundbuch-, Register-, Betreuungs-, Nachlass- und Vollstreckungsangelegenheiten.

zum Amtsgericht Lübeck

Das Landgericht ist in erster Instanz unter anderem für gewichtigere Strafsachen sowie für Zivilsachen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zuständig. In zweiter Instanz entscheidet es über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte seines Bezirks.
 

zum Landgericht Flensburg

Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Flensburg:

Das Landgericht ist in erster Instanz unter anderem für gewichtigere Strafsachen sowie für Zivilsachen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zuständig. In zweiter Instanz entscheidet es über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte seines Bezirks.

zum Landgericht Itzehoe

Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Itzehoe:

Das Landgericht ist in erster Instanz unter anderem für gewichtigere Strafsachen sowie für Zivilsachen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zuständig. In zweiter Instanz entscheidet es über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte seines Bezirks.

zum Landgericht Kiel

Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Kiel:

Das Landgericht ist in erster Instanz unter anderem für gewichtigere Strafsachen sowie für Zivilsachen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zuständig. In zweiter Instanz entscheidet es über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte seines Bezirks.

zum Landgericht Lübeck

Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Lübeck:

Das Landesarbeitsgericht ist unter anderem zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte. Die Arbeitsgerichte sind ausschließlich zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis.

zum Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein:

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht ist ein oberes Landesgericht und (wie die Finanzgerichte in den übrigen Bundesländern auch) ein besonderes Fachgericht. Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entscheidet in erster Linie über die Rechtmäßigkeit von Steuer-, und Kindergeldbescheiden.

zum Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht

Das Landessozialgericht ist als zweite Rechtsinstanz für ganz Schleswig-Holstein zuständig. In den zwölf Senaten des Gerichts wirken 18 Berufsrichterinnen und -richter sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mit.

zum Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht

Sozialgerichte in Schleswig-Holstein:

Das Landesverfassungsgericht hat die Stellung eines Gerichtes und eines Verfassungsorgans. Es ist organisiert als Gericht und mit unabhängigen, vom Landtag gewählten Richterinnen und Richtern besetzt, die in einem geordneten, gerichtlichen Verfahren entscheiden oder feststellen, wie eine Verfassungsnorm auszulegen ist.

zum Landesverfassungsgericht

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht ist höchstes Gericht des Landes Schleswig-Holstein in Zivil- und Strafsachen. Es ist im vierstufigen Gerichtsaufbau der Bundesrepublik Deutschland unter dem Bundesgerichtshof angesiedelt.

zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

Das Oberverwaltungsgericht ist für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zuständig und hat als erste Instanz über Streitigkeiten zu entscheiden, die bestimmte Großvorhaben (nach dem Atomgesetz, Kraftwerke, Flugplätze, große Abfallverbrennungsanlagen, große Planfeststellungsverfahren und andere) betreffen.

zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht ist im Normalfall in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten die erste Instanz und für das gesamte Gebiet des Landes Schleswig-Holstein örtlich zuständig.

zum Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht

Staatsanwaltschaften:

Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde. Sie leitet das Ermittlungsverfahren und trägt die Verantwortung für Recht- und Ordnungsmäßigkeit, Gründlichkeit und schnelle Durchführung.

zur Staatsanwaltschaft beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

Weitere Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein:


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