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Datenschutz


Der IT-Verbund Schleswig-Holstein als für die Online-Antragsassistenten verantwortliche Stelle und die für die Sachentscheidung zuständigen Stellen nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Es wurden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) sowohl vom IT-Verbund Schleswig-Holstein als auch von den zuständigen Stellen sowie von unseren Dienstleistern beachtet werden.

I. Der Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihre Rechte; Informationen nach Artikel 13 DS-GVO

Zur Online Beantragung von Verwaltungsleistungen geben Sie bei den elektronischen Antragsassistenten personenbezogene Daten ein. Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, ob Sie in den Online-Antragsassistenten Daten eingeben. Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die für die Entscheidung zuständige Stelle und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.

1. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Die zuständige Stelle verarbeitet die personenbezogenen Daten, die Sie für die Bearbeitung Ihres Anliegens im Online-Antragsassistenten eingeben. Bevor Sie die eingegebenen Daten übermitteln, werden Ihnen diese in einer PDF-Vorschau als Übersicht bereitgestellt.

Die von Ihnen übermittelten Daten gelangen direkt an die für die von Ihnen begehrte Verwaltungsleistung zuständige Stelle. Die für Ihr Anliegen zuständige Stelle wurde Ihnen beim Ausfüllen des Online-Antragsassistenten angezeigt. Die Entscheidung in der Sache wird ausschließlich von der zuständigen Stelle getroffen.

Bei der Übermittlung Ihrer Daten an die zuständige Stelle kommen ausschließlich sichere elektronische Kommunikationswege zum Einsatz (Nachrichtenbroker, Mail über Landesnetz).
Die für die Entscheidung in der Sache zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen bzw. zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Neben den von Ihnen für die Bearbeitung des Anliegens übermittelten Daten handelt es sich dabei um Daten, die die zuständige Stelle entweder von anderen Ämtern/Abteilungen ihres Hauses oder von Dritten zulässigerweise (z. B. aufgrund einer Rechtsgrundlage oder der von Ihnen erteilten Einwilligung) erhält.

Zusätzlich verarbeitet die zuständige Stelle personenbezogene Daten, die sie aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern, Presse, Medien) zulässigerweise entnimmt und verarbeiten darf.

Haben Sie Fragen zu datenschutzrechtlichen Regelungen der zuständigen Stelle, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des IT-Verbunds Schleswig-Holstein. Als für die Online-Antragsassistenten verantwortliche Stelle ist Ihnen dieser bei der Beschaffung weiterer Informationen von der zuständigen Stelle gern behilflich.

2. Wer ist für die Datenverarbeitung beim IT-Verbund Schleswig-Holstein verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle ist:

IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH)
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 (0)431 530 550 0
Telefax: +49 (0)431 530 550 99
E-Mail: info[at]itvsh.de
De-Mail: ea-sh@itvsh.sh-kommunen.de-mail.de

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des IT-Verbunds Schleswig-Holstein ist:

Frank Weidemann
Telefon: +49 (0)431 530 550 13
Telefax: +49 (0)431 530 550 99
E-Mail: frank.weidemann[at]itvsh.de

Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich neben Ihrer/Ihrem Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter und dem behördlichen Datenschutzbeauftragten auch an die Geschäftsführung des IT-Verbunds Schleswig-Holstein wenden:

Dr. Philipp Willer (Geschäftsführer)
Telefon: +49 (0)431 530 550 10
E-Mail: philipp.willer[at]itvsh.de

3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Die zuständige Stelle verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG-SH). Zweck der Datenverarbeitung ist allein die von Ihnen begehrte Verwaltungsleistung.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch die zuständige Stelle sind §§ 138 a Absatz 2, 138 e LVwG-SH (Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein), die Vorschriften des Fachgesetzes, in dem die von Ihnen begehrte Verwaltungsleistung geregelt ist und Ihre Einwilligungserklärung.

4. Widerrufsmöglichkeiten bei Einwilligungserklärungen

Sie haben das Recht, nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO eine abgegebene Einwilligungserklärung jederzeit gegenüber der zuständigen Stelle zu widerrufen. Ein Widerruf ist aber nur wirksam für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

5. Wer bekommt meine Daten?

Innerhalb der zuständigen Stelle erhalten nur diejenigen Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung richtet sich dabei nach Art. 6 DS-GVO.

Von der zuständigen Stelle ggf. eingesetzte Auftragsdatenverarbeiter (Art. 28 DS-GVO) können im Rahmen der beauftragten Zwecke personenbezogene Daten erhalten. In diesem Falle überwacht und gewährleistet die zuständige Stelle die Einhaltung der für die Auftragsdatenverarbeitung geltenden Regelungen.

Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte zu anderen Zwecken erfolgt nicht, es sei denn Sie haben dafür eine gesonderte, ausdrückliche Einwilligungserklärung gegeben oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung (z.B. Bundesmeldegesetz (BMG), Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)).

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeitet und speichert die zuständige Stelle Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Verwaltungsverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Darüber hinaus unterliegt die zuständige Stelle verschiedenen Dokumentationspflichten, die sich aus den Gesetzen und Verwaltungsregelungen ergeben.

7. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes – EWR) findet nicht statt, es sei denn eine gesetzliche Verpflichtung fordert dies künftig oder Sie erteilen hierfür Ihre gesonderte, ausdrückliche Einwilligung.

8. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, ob Sie in die Online-Antragsassistenten Daten eingeben. Von den Online-Assistenten abgefragt werden nur diejenigen personenbezogenen Daten, die für die Durchführung des von Ihnen begehrten Verwaltungsverfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung im Rahmen der Verwaltungsleistung eine gesetzliche Pflicht besteht.

Bei Fragen zur Erforderlichkeit wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des IT-Verbunds Schleswig-Holstein als für die Online-Antragsassistenten verantwortliche Stelle.

9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Die zuständige Stelle nutzt in den einzelnen Verwaltungsverfahren grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gem. Art. 22 DS-GVO. Sollte diese zukünftig in Einzelfällen zum Einsatz kommen, werden wir Sie hierüber vorab gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

10. Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO.

Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen der §§ 27 und 28 LDSG.

Darüber hinaus bestehen ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO sowie nach Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel.

II. Hinweise zum elektronischen Datenaustausch mit dem IT-Verbund Schleswig-Holstein

Bitte nutzen Sie bei jeder elektronischen Kommunikation, die persönliche Daten von Ihnen enthält, ausschließlich sichere Kommunikationswege im Sinne des Datenschutzes. Hierfür bieten wir Ihnen an:

  1. Elektronische Antragsassistenten (Nachrichtenbroker)
  2. Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
  3. De-Mail
  4. Fax

Bitte beachten Sie, dass die Datenübermittlung per E-Mail keine sichere Kommunikation im Sinne des Datenschutzes darstellt.

Selbstverständlich können Sie uns auch per Briefpost erreichen.

Für die Online-Beantragung aller Verwaltungsleistungen, die über den IT-Verbund Schleswig-Holstein beantragt werden können, steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
 


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