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Berufsanerkennung


Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Nachstehend stellen wir Ihnen Informationen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen zur Verfügung sowie wo und wie Sie die Anerkennung bzw. Gleichwertigkeitsprüfung beantragen können.

Hier geht es direkt zum elektronischen Antragsassistenten

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All­ge­mei­ne In­for­ma­tio­nen

All­ge­mei­ne In­for­ma­tio­nen

Allgemeine Informationen zum Verfahrensablauf zur Berufsanerkennung und welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde.

© Dominik Pöpping / pixelio.de

Nicht re­gle­men­tier­te Be­ru­fe

Nicht re­gle­men­tier­te Be­ru­fe

Bei den nicht reglementierten Berufen besteht die Möglichkeit, sich die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf …

© JanUFotO / pixelio.de

Re­gle­men­tier­te Be­ru­fe

Re­gle­men­tier­te Be­ru­fe

Bei den reglementierten Berufen ist eine Anerkennung in Deutschland erforderlich, damit Sie diesen Beruf in Deutschland ausüben können.

© S. Hofschlaeger / pixelio.de

Be­rufs­aus­weis

Be­rufs­aus­weis

Der Europäische Berufsausweis ist eine elektronische Bescheinigung zum Nachweis der Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem EU-Ausland.

© Tim Reckmann / pixelio.de

We­b­links

We­b­links

Eine Übersicht mit Links zu Institutionen, Portalen und Broschüren in Sachen Berufsanerkennung in Deutschland

© helmutvogler - Fotolia.com

Rechts­be­hel­fe / Wi­der­spruchs­ver­fah­ren

Rechts­be­hel­fe / Wi­der­spruchs­ver­fah­ren

Gegen einen ablehnenden oder teilweise ablehnenden Bescheid steht Ihnen der Rechtsweg offen.


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