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Kleiner Waffenschein


Kleiner Waffenschein (Beantragung nach § 10 Abs. 4 WaffG)

Jetzt neu: > elektronischer Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins!

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein“ benötigt.

Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins sind:

  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung,
  • Nachweis eines Bedürfnisses*,
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* Für "kleinen Waffenschein" nicht erforderlich.)

Hinweis:

Nutzen Sie unseren neuen Antragsassistenten um diesen Antrag elektronisch zu stellen. Sie werden Schritt für Schritt vom Assistenten geführt und können auch ggf. erforderliche Dokumente hochladen.

Zum Antrags- und Fallmanagementsystem:  > elektronischer Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins

Welche Unterlagen werden benötigt?

ausgefülltes Antragsformular

Welche Gebühren fallen an?

Waffenschein: 150,00 Euro,
Kleiner Waffenschein: 60,00 Euro.

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Beantragen Sie diese Verwaltungsleistung mit unserem Online-Assistenten, der Sie Schritt für Schritt durch den Antrag führt.

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