Gewerbean-, Um- und Abmeldungen
Gewerbean-, Um- und Abmeldungen
Gewerbeanzeigen sind entweder Gewerbe-An-, Ab- oder Ummeldungen. Wählen Sie nun Ihre gewünschte Anzeige aus oder nutzen Sie unseren eGewerbe-Service.
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zur elektronischen Gewerbeanmeldung
zur elektronischen Gewerbeabmeldung
zur elektronischen Gewerbeummeldung
Jetzt neu: elektronische Gewerbeanmeldung!
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Diese kann entweder durch den Gewerbetreibenden selbst oder durch einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer erfolgen.
Ein Gewerbe ist:
- jede erlaubte (das heißt nicht sozial unwertige), selbständige (das heißt insbesondere im eigenen Namen und in der Regel auf eigene Rechnung) ausgeübte Tätigkeit,
- die auf Gewinnerzielung gerichtet und
- auf Dauer angelegt ist.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
- nicht erlaubte Tätigkeiten (sozial unwertige und damit generell verbotene Tätigkeiten),
- Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft,
- freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler oder
- die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk das Unternehmen die Betriebsstätte betreiben beziehungsweise der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt werden soll, oder
- an den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein.
Formulare, Antragsübermittlung und weitere Informationen:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
Bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern:
- Aufenthaltsgenehmigung
Bei Anzeige durch Dritte:
- Vertretungsvollmacht und Personalausweiskopie des Meldenden.
Bei Gesellschaften oder Vereinen:
- Aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Kopie des Gesellschaftervertrages oder der Vereinssatzung.
Bei handwerklichen Tätigkeiten:
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle.
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
- Erlaubnis, sofern bereits vorhanden (z. B. bei Betrieb des Maklergewerbes, Bewachungsgewerbes, etc.) sowie gegebenenfalls
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Führungszeugnis,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis.
Es ist ratsam, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen, da nicht ausgeschlossen ist, dass im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, gemäß Tarifstelle 11.1.1.
Im Regelfall beträgt die Gebühr 25,00 € (30,00 € bei postalischem Schriftverkehr/ bei Versand eines Gebührenbescheides).
Anmerkung zu Tarifstelle 11.1.1:
Bei erhöhtem Verwaltungsaufwand (z.B. schriftliche Aufforderung zur Gewerbean-, ab- oder ummeldung) ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 80,00 Euro zulässig.
Jetzt neu: elektronische Gewerbeummeldung!
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel beziehungsweise die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk das Unternehmen die Betriebsstätte betreiben beziehungsweise der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt werden soll, oder
- an den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein.
Formulare, Antragsübermittlung und weitere Informationen:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
Bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern:
- Aufenthaltsgenehmigung
Bei Anzeige durch Dritte:
- Vertretungsvollmacht und Personalausweiskopie des Meldenden.
Bei Gesellschaften oder Vereinen:
- Aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Kopie des Gesellschaftervertrages oder der Vereinssatzung.
Bei handwerklichen Tätigkeiten:
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle.
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
- Erlaubnis, sofern bereits vorhanden (z. B. bei Betrieb des Maklergewerbes, Bewachungsgewerbes, etc.) sowie gegebenenfalls
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Führungszeugnis,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis.
Es ist ratsam, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen, da nicht ausgeschlossen ist, dass im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ummeldung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, gemäß Tarifstelle 11.1.1.
Im Regelfall beträgt die Gebühr 25,00 € (30,00 € bei postalischem Schriftverkehr/ bei Versand eines Gebührenbescheides).
Anmerkung zu Tarifstelle 11.1.1:
Bei erhöhtem Verwaltungsaufwand (z.B. schriftliche Aufforderung zur Gewerbean-, ab- oder ummeldung) ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 80,00 Euro zulässig.
Jetzt neu: elektronische Gewerbeabmeldung!
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk das Unternehmen die Betriebsstätte betreiben beziehungsweise der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt werden soll, oder
- an den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein.
Formulare, Antragsübermittlung und weitere Informationen:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
Bei Anzeige durch Dritte:
- Vertretungsvollmacht und Personalausweiskopie des Meldenden.
Bei Gesellschaften oder Vereinen:
- Aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Kopie des Gesellschaftervertrages oder der Vereinssatzung.
Es ist ratsam, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen, da nicht ausgeschlossen ist, dass im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Abmeldung ist gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Tarifstelle 11.1.1, kostenfrei.
Anmerkung zu Tarifstelle 11.1.1:
Bei erhöhtem Verwaltungsaufwand (z.B. schriftliche Aufforderung zur Gewerbean-, ab- oder ummeldung) ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 80,00 Euro zulässig.
Welche Rechtsgrundlagen stehen mit der Gewerbeanmeldung in Verbindung?
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewAnzVwV)
- §§ 705 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.1 - VwGebV