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Gaststättenbetrieb

Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung


Jetzt neu: elektronischer Antrag auf Erteilung einer Gestattung!

Sie beabsichtigen, während eines besonderen Anlasses (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (z. B. Ausschankwagen, Bierzelt) aufzunehmen?

Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) ermöglicht das unter erleichterten Voraussetzungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

Diese Erlaubnis ist nur bei einem erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Sie benötigen die Erlaubnis nicht, wenn Sie ausschließlich

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

verabreichen.

Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. So wird zum Beispiel die Stelle, an der Ihr gestattetes Bierzelt stehen darf, in der Erlaubnis festgelegt. Unabhängig von der Gestattung des Gaststättenbetriebes benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung zur Aufstellung des Zeltes/Wagens und ähnliches. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

Hinweis:

Nutzen Sie unseren neuen Antragsassistenten um diesen Antrag elektronisch zu stellen. Sie werden Schritt für Schritt vom Assistenten geführt und können auch ggf. erforderliche Dokumente hochladen.

Zum Antrags- und Fallmanagementsystem: elektronischer Antrag auf Erteilung einer Gestattung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über notwendige Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Gebühren fallen an?

Derzeit fallen gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Höhe von 20,00 bis zu 50,00 Euro an.

Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.000,00 Euro zulässig.

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Jetzt beantragen

Beantragen Sie diese Verwaltungsleistung mit unserem Online-Assistenten, der Sie Schritt für Schritt durch den Antrag führt.

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