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Handwerk


Allgemeine Informationen

In Deutschland werden die Handwerksberufe nach den Tätigkeiten in folgende Bereiche voneinander abgegrenzt:

  • zulassungspflichtige Handwerke
  • handwerksähnlichen Gewerbe
  • zulassungsfreie Handwerke

Welche Berufe gehören zum Handwerk beziehungsweise zum handwerksähnlichen Gewerbe?

In der Anlage A der Handwerksordnung sind die Berufe gelistet, die zum Handwerk gehören.

In der Anlage B der Handwerksordnung sind die Berufe gelistet, die zum handwerksähnlichen Gewerbe gehören, bzw. als zulassungsfreie Handwerke gelten.

Was muss ich tun, um mich in Deutschland niederzulassen?

Mögliche Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung

  1. Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten
    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zur Eintragung in die Handwerksrolle zu erhalten.

    Hinweis:
    Von der Ausnahmebewilligung ausgeschlossen sind die Bereiche 33 – 37 nach Anlage A der Handwerksordnung.
    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung im Zuständigkeitsfinder.

    => zur ZuFiSH-Leistung: „Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten“
     
  2. Berufsanerkennung
    Sollten Sie die Voraussetzungen, wie unter Nummer 1 beschrieben, für eine Ausnahmebewilligung nicht auf Sie zutreffen, können Sie die Anerkennung Ihres außerhalb Deutschlands erworbenen reglementierten Berufs in Deutschland beantragen.

    In unserer Rubrik „Berufsanerkennung“ erhalten Sie weitere Informationen, ob Ihr Beruf in Deutschland anerkannt werden muss und bei Bedarf auch einen elektronischen Antragsassistenten.

    => zur Berufsanerkennung
     
  3. Handwerksrolle: Eintragung bzw. Anzeige
    Wenn Ihr Beruf in Deutschland anerkannt wurde, müssen Sie sich vor der Erbringung von Dienstleistungen in das zentrale Verzeichnis (Handwerksrolle) der zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

    Nutzen Sie dazu unseren elektronischen Assistenten. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch das Formular. Anhand Ihrer angegeben Tätigkeiten kann die Handwerkskammer dann die erforderliche Abgrenzung zu den jeweiligen Bereichen

    - zulassungspflichtige Handwerke
    - handwerksähnlichen Gewerbe
    - zulassungsfreie Handwerke

    vornehmen.

    => zum elektronischen Assistenten: Eintragung in die Handwerksrolle
     
  4. Gewerbeanzeige
    Ebenso muss der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

    => zum elektronischen Assistenten: Gewerbeanmeldung

Welche Rechtsvorschriften sind von mir zu beachten?

Zur Ausübung eines Handwerks in Deutschland müssen Sie in jedem Falle die folgenden Rechtsvorschriften einhalten:


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