Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

© EA-SH

Architekten, Stadtplaner und Ingenieure


Architekten, Stadtplaner, beratende Ingenieure

Wenn Sie sich als Architekt, Stadtplaner oder beratender Ingenieur in Deutschland niederlassen und tätig werden möchten, müssen Sie sich in die jeweilige Liste bei der Architekten- und Ingenieurkammer eintragen lassen.

Die vollzählige Auflistung der jeweiligen Verzeichnisse und Listen können Sie in § 15 Abs. 1 Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG) einsehen.

 

Weitere Informationen und Beantragungsmöglichkeiten

Gibt es Voraussetzungen für die Eintragung in einer dieser Listen?

Die Voraussetzungen für die Eintragung in eine der bei der Kammer geführten Listen ergeben sich aus dem Gesetz (ArchIngKG).

=> zum ArchIngKG

Werden Mitgliedschaften durch die Eintragung in die Listen begründet?

Je nach Art der Ausübung der Tätigkeiten (z. B. freiberuflich oder angestellt) können dabei Pflicht- oder freiwillige Mitgliedschaften bei der Architekten- und Ingenieurkammer bzw. im Versorgungswerk der Architekten entstehen.

Wo kann ich mich in die jeweiligen Verzeichnisse und Listen eintragen lassen?

Weitergehende Informationen zu den Mitgliedschaften und die jeweiligen Antragsformulare finden Sie im Internetportal der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH).

=> zur Antragstellung bei der AIK-SH

Alternativ können die Anträge auch über die elektronischen Assistenten des Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein gestellt werden.

=> Architekt/in

=> Ingenieur/in

=> Stadtplaner/in

Sie haben noch Fragen oder möchten sich durch die zuständige Behörde beraten lassen?

Sollten Sie zu den oben genannten Punkten Fragen haben, können Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden.

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Tel. 0431-57065-0
Fax 0431-57065-25
E-Mail: info[at]aik-sh.de
Homepage: www.aik-sh.de

Hinweis: Bei persönlicher Abgabe wird um vorherige Terminabsprache gebeten.


Unsere Träger