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Besondere Handwerksberufe

grenzüberschreitende Dienstleistungen


Warum gelten für einige Handwerksberufe Sonderregelungen?

Bei einigen Handwerksberufen, bei denen besonders schwere Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit der Dienstleistungsempfänger bei unzureichender Qualifikation des Dienstleistungserbringers drohen würde, kann die zuständige Handwerkskammer Ihre Berufsqualifikation nachprüfen, wenn Sie die Dienstleistung zum ersten Mal in Deutschland erbringen wollen.

Bei welchen Handwerksberufen ist eine Überprüfung der Berufsqualifikation erforderlich?

  • Schornsteinfeger
  • Augenoptiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Orthopädietechniker
  • Orthopädieschuhmacher
  • Zahntechniker

Wann kann ich mit der Erbringung meiner Dienstleistung beginnen?

In diesen Bereichen dürfen Sie Ihre Tätigkeit in Deutschland nicht unmittelbar nach Anzeige bei der zuständigen Handwerkskammer aufnehmen, sondern erst dann erbringen, wenn die zuständige Handwerkskammer mitgeteilt hat,

  • dass entweder keine Nachprüfung der Berufsqualifikation beabsichtigt ist oder
  • dass eine ausreichende Berufsqualifikation festgestellt wurde.

Die Mitteilung der zuständigen Handwerkskammer erhalten Sie innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige mit vollständigen Unterlagen, wenn keine Nachprüfung der Berufsqualifikation erfolgen soll und innerhalb von zwei Monaten, wenn die zuständige Handwerkskammer eine Überprüfung der Berufsqualifikation vornimmt.


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