Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

© EA-SH

Nicht reglementierte Berufe


Unterfällt Ihr ausländischer Berufsabschluss keinem der reglementierten Referenzberufe, handelt es sich um einen Beruf, der in Deutschland nicht reglementiert ist.

Die nachstehenden Fragestellungen sollen Ihnen einen Überblick mit den wichtigsten Informationen verschaffen.

Ist mein Beruf reglementiert?

Um zu ermitteln, ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist, helfen Ihnen die hier zum Download zur Verfügung stehenden Verzeichnisse sowie die Auflistung aller dualen, in Deutschland nicht reglementierten Ausbildungsberufe

Wenn Sie Ihren Beruf bei den reglementierten Berufen gefunden haben, wechseln Sie jetzt bitte in den Bereich reglementierte Berufe.

    Mein Beruf ist nicht reglementiert, was nun?

    Bei den nicht reglementierten Berufen ist keine Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses erforderlich, um den Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. Allerdings ist eine Gleichwertigkeitsprüfung möglich, mit der Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland erhöhen können.

      Wo beantrage ich die Gleichwertigkeitsprüfung?

      Ihren Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung müssen Sie zusammen mit den zugehörigen Unterlagen an die zuständige Stelle senden.

      Bei der Ermittlung der zuständigen Stelle hilft Ihnen der Anerkennungsfinder des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Zum Anerkennungsfinder

        Wann kann ich den Antrag stellen?

        Ihren Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihrer Berufsqualifikation können Sie bereits vor der Einreise nach Deutschland vom Ausland aus stellen. Deutsche Staatsbürgerschaft oder ein Aufenthaltstitel sind zur Beantragung nicht erforderlich.

        Allerdings ergibt sich aus einem positiven Gleichwertigkeitsbescheid kein Aufenthalts- oder Bleiberecht in Deutschland. Bevor Sie vom Ausland aus ein Gleichwertigkeitsprüfungsverfahren einleiten, sollten Sie daher prüfen, ob Sie nach Deutschland einwandern und hier arbeiten dürfen. Bei der Klärung hilft der Quick-Check Arbeitsmigration. Zum Quick-Check

          Welche Gebühren muss ich zahlen?

          Sowohl das Anerkennungsverfahren (bei den reglementierten Berufen) als auch die Gleichwertigkeitsprüfung (bei den nicht reglementierten Berufen) sind gebührenpflichtig. Die anfallenden Gebühren werden jeweils von der zuständigen Stelle im Rahmen der Vorgaben der Berufsqualifizierungsrichtlinie festgelegt und liegen nach bisherigen Erfahrungen in der Regel zwischen 100 € und 600 €.

            Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

            Über Ihren Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung kann nur entschieden werden, wenn Sie ihn vollständig mit allen zugehörigen Unterlagen direkt bei der zuständigen Stelle eingereicht haben. Zu einem vollständigen Antrag gehören:

            • vollständig ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Stelle
            • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
            • Nachweis Ihres Berufsabschlusses
            • tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
            • ggf. Nachweise über Berufserfahrung
            • ggf. weitere Befähigungsnachweise
            • ggf. Nachweise über Sprachkenntnisse
            • Erklärung, ob 1. Antragstellung in Deutschland
            • Erklärung, dass Arbeitsaufnahme in Deutschland geplant ist

            Worauf muss ich bei den Unterlagen achten?

            Schicken Sie keine Originale, sondern lediglich Kopien, soweit von der zuständigen Stelle gefordert in Form von beglaubigten Kopien. Die nicht in deutscher Sprache abgefassten Unterlagen müssen Sie in der Regel auf Ihre Kosten durch einen beeidigten, öffentlich bestellten Dolmetscher übersetzen lassen. Nach öffentlich bestellten Dolmetschern und Übersetzern können Sie in der nachfolgend verlinkten Datenbank suchen.

            Zur Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

              Was ist, wenn mir Nachweise fehlen?

              Fehlen Ihnen die Nachweise über Ihren ausländischen Berufsabschluss ganz oder teilweise, ist es möglich, eine Qualifikationsanalyse durchführen zu lassen, um so eine Vergleichbarkeit mit den in der deutschen Berufsausbildung maßgeblichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten festzustellen. Eine Qualifikationsanalyse kann durch unterschiedliche Maßnahmen erfolgen - zum Beispiel durch Arbeitsproben oder Fachgespräche. Näheres zur Qualifikationsanalyse erfahren Sie beispielsweise bei den nachfolgend genannten Institutionen:

              Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

              Auf Ihren Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung erteilt die zuständige Stelle Ihnen innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Einreichung der vollständigen Unterlagen einen Bescheid.

                Wie geht es nach der Beantragung weiter?

                • Bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrem ausländischen Berufsabschluss und der entsprechenden deutschen Qualifikation (sog. Referenzberuf), wird Ihr ausländischer Berufsabschluss als gleichwertig anerkannt.
                • Stellt die zuständige Stelle keine Gleichwertigkeit fest, benennt sie bei nicht reglementierten Berufen im Bescheid die vorhandenen Qualifikationen sowie die Unterschiede zur deutschen Referenzqualifikation.

                Unsere Träger