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Hinweise zum Datenschutz


Allgemeine Hinweise

Für die Kommunikation mit uns, dem ITVSH, bitten wir die folgenden Hinweise zu beachten:

  • Zum Schutz Ihrer persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie niemals Anträge per E-Mail versenden!
  • Mit unserer Beauftragung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Einsicht in Ihre Unterlagen nehmen, um Ihre Anträge und Anzeigen an die jeweils zuständige Behörde sachgerecht weiterleiten zu können. Ihre Daten werden für die Dauer des Verfahrens und während der festgelegten Archivierungszeiten bei uns gespeichert und anschließend gelöscht.
  • Selbstverständlich haben Sie während des gesamten Verfahrens das Recht, auch direkt Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen oder das Verfahren ganz mit diesen und ohne unsere Beteiligung weiterzuführen. Wenn Sie unsere Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, genügt ein kurzer Hinweis. Alle Ihre persönlichen Daten werden von uns dann sofort gelöscht.
  • Bitte lesen Sie die nachfolgenden "Grundsätze für die elektronische Kommunikation" mit dem ITVSH.

Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit dem ITVSH

1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation gemäß § 52a Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -)

Der ITVSH bietet mit der Gateway-Anwendung (Dienstleistungsrichtlinie), kurz: GW-Anwendung (EG-DLRL), und dem „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) zwei Möglichkeiten zur rechtsverbindlichen und vertraulichen (verschlüsselten) elektronischen Kommunikation.

Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 52a LVwG. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger oder die Empfängerin hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt Entsprechendes im Privatrecht.

Der ITVSH eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die elektronische Kommunikation mit dem ITVSH gelten. Sofern mit anderen Behörden, Einrichtungen und Verbänden in Schleswig-Holstein rechtsverbindlich und vertraulich elektronisch kommuniziert werden soll, gelten deren Hinweise.

2. Regeln der elektronischen Kommunikation

2.1 Formfreie Vorgänge

Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen und keine Rechtsfristen in Gang setzen (sollen), ist keine digitale Signatur nötig.

Formfreie Vorgänge oder Anfragen können per E-Mail (info[at]ea-sh.de) an den ITVSH geschickt werden. Diese E-Mail-Adresse steht nicht zur rechtswirksamen Eingabe von Schriftsätzen, Anträgen oder zur Einlegung von Rechtsmitteln zur Verfügung.

Sofern E-Mail Adressen von Mitarbeitern des ITVSH veröffentlicht oder auf Briefköpfen ausgewiesen sind, können an diese auch formfreie Vorgänge oder Anfragen gesandt werden.

Sollen zur Sicherung der Vertraulichkeit Informationen elektronisch verschlüsselt und/oder signiert an den ITVSH gesendet werden, so steht dafür das Programm EGVP unter www.egvp.de zum Download zur Verfügung. Über die Gateway-Anwendung (EG-DLRL) können nur die Anhänge signiert oder verschlüsselt versandt werden. Andere verschlüsselte oder signierte E-Mails nimmt der ITVSH aus technischen und organisatorischen Gründen nicht entgegen.

2.2 Formgebundene Vorgänge

Bei Vorgängen, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, bzw. die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.

Vorgänge dieser Art können Sie mit Hilfe der Gateway-Anwendung (EG-DLRL) oder des Programmes EGVP an die EGVP-Adresse des ITVSH rechtsverbindlich, vertraulich und sicher elektronisch schicken.


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