Allgemeine Hinweise
Für die Kommunikation mit uns, dem Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein, bitten wir die folgenden Hinweise zu beachten:
- Zum Schutz Ihrer persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie niemals Anträge per E-Mail versenden!
- Mit unserer Beauftragung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Einsicht in Ihre Unterlagen nehmen, um Ihre Anträge und Anzeigen an die jeweils zuständige Behörde sachgerecht weiterleiten zu können. Ihre Daten werden für die Dauer des Verfahrens und während der festgelegten Archivierungszeiten bei uns gespeichert und anschließend gelöscht.
Selbstverständlich haben Sie während des gesamten Verfahrens das Recht, auch direkt Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen oder das Verfahren ganz mit diesen und ohne unsere Beteiligung weiterzuführen. Wenn Sie unsere Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen möchten genügt ein kurzer Hinweis. Alle Ihre persönlichen Daten werden von uns dann sofort gelöscht.
Die "Grundsätze für die elektronische Kommunikation" mit dem Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein haben wir hier für Sie zum Download bereit gestellt. Dort erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Übermittlung von elektronischen Dokumenten zulässig ist.
Grundsätze für die elektronische Kommunikation