Über Portal 21
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG), welche bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umzusetzen war, hat zum Ziel, den europäischen Binnenmarkt im Dienstleistungsbereich weiter auszubauen. Zur Erreichung dieses Ziels hat die Richtlinie Vorteile für Dienstleistungserbringer genauso wie für Dienstleistungsempfänger – welche im Fokus dieses Informationsportals stehen – eingeführt.
Die Dienstleistungsrichtlinie enthält zahlreiche Vorgaben, die es dem Anbieter einer Dienstleistung leichter machen sollen, seine Leistungen in anderen Mitgliedstaaten der EU zu erbringen. Die Richtlinie umfasst ein breites Spektrum an Dienstleistungstätigkeiten. Erfasst sind grundsätzlich alle Dienstleistungen, es sei denn, sie sind von der Richtlinie ausdrücklich ausgenommen (so sind z.B. Finanzdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen oder die Tätigkeiten privater Sicherheitsdienste nicht von der Richtlinie erfasst).
Die Maßnahmen zur Erleichterung grenzüberschreitender Dienstleistungen reichen von der systematischen Überprüfung sämtlicher Rechtsvorschriften eines EU-Mitgliedstaates auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie bis hin zur Schaffung „einheitlicher Ansprechpartner“, die über die zu beachtenden inländischen Vorschriften informieren und über die der Dienstleistungserbringer auf Wunsch sämtliche für seine Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten aus einer Hand abwickeln kann.
Ein effektives Greifen vieler dieser Maßnahmen setzt voraus, dass Dienstleistungen grenzüberschreitend von Dienstleistungsempfängern tatsächlich in Anspruch genommen werden. Hierzu ist insbesondere die Kenntnis über die im EU-Ausland geltenden jeweiligen Voraussetzungen für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich, auch um das erforderliche Vertrauen zu schaffen.
Genau diesem Ziel dient Artikel 21 der Dienstleistungsrichtlinie. Hiernach müssen die Dienstleistungsempfänger in ihrem jeweiligen Wohnsitzstaat über die in anderen Mitgliedstaaten geltenden Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen informiert werden, vor allem über solche über den Verbraucherschutz. Ebenso müssen sie allgemeine Informationen über die bei Streitfällen zwischen Dienstleistungsempfänger und -erbringer zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe sowie zur Erreichbarkeit von Stellen, die den Erbringer oder Empfänger unterstützen können, erhalten.
Diese Informationspflicht wurde in Deutschland in der Weise umgesetzt, dass Germany Trade & Invest, die bundeseigene Gesellschaft für Außenwirtschaftsförderung und Standortmarketing, und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeinsam ein entsprechendes Internetportal errichtet haben - das „Portal 21“ ( www.portal21.de) .
Sowohl über einen Ländereinstieg als auch über einen Einstieg nach thematischen Rubriken haben Sie als Dienstleistungsempfänger - unabhängig davon, ob Sie Unternehmer oder Verbraucher sind – die Möglichkeit, sich in allgemeiner Form über die in Artikel 21 angesprochenen Themen zu informieren.
Darüber hinaus erhalten Sie auch Informationen zu Fragen, die sich häufig im Vorfeld des Erwerbs von Dienstleistungen stellen, wie die des anwendbaren Rechts oder solchen zivilrechtliche Verträge betreffend.
Schließlich besteht noch die Möglichkeit, konkrete Anfragen an die genannten Ansprechpartner zu richten und auf diese Weise auch individuell zugeschnittene Antworten zu erhalten.
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