Rechtsgrundlagen und Rechtsbehelfe
Rechtsgrundlagen und Rechtsbehelfe
Das Land Schleswig-Holstein und das Bundesministerium für Justiz stellen Informationen über landesspezifische und bundesweit geltende Rechtsvorschriften in ihren Datenbanken bereit.
Die nachfolgenden Ausführungen geben einen allgemeinen Überblick zu den wesentlichen formellen Rechtsbehelfen und Verfahren in Fällen von Streitigkeiten mit zuständigen Behörden, zwischen Dienstleistungserbringern und -empfängern oder zwischen Dienstleistungserbringern sowie zu weiteren Beratungsangeboten.
Vertiefende, einzelfallbezogene Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden. Darüber hinaus kann die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes geboten sein.
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Allgemeines
Der Widerspruch und Einspruch sind formelle Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsentscheidungen.
Die Verfahren sind in entsprechenden Vorschriften und Gesetzen geregelt.
Über Verwaltungsentscheidungen, die aufgrund eines Widerspruchs oder Einspruchs ergangen sind, kann mithilfe der Klage eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden.
Neben den jeweiligen Fachgesetzen sind für die gerichtlichen Verfahren im Wesentlichen folgende Verfahrensvorschriften zu beachten:
- bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- bei zivilrechtlichen Streitigkeiten die Zivilprozessordnung (ZPO)
- bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- bei sozialgerichtlichen Streitigkeiten das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und das Sozialgerichtsgesetz (SGG)
Das zuständige Gericht bestimmt sich nach dem Streitgegenstand (zum Teil hat auch der Streitwert Einfluss). Aus dem hierarchischen Aufbau der Gerichte ergeben sich die einzelnen Verfahrensabschnitte, die so genannten Instanzen. Der mehrstufige „Instanzenzug“ eröffnet die Möglichkeit, eine durch ein Gericht der unteren Instanz getroffene Entscheidung durch ein Gericht höherer Instanz überprüfen zu lassen.
Geht der Rechtsstreit in der ersten Instanz verloren, gibt es unterschiedliche Rechtsmittel und Zuständigkeiten, die sich in der Regel aus der Rechtsmittelbelehrung der erstinstanzlichen Entscheidung eindeutig ergeben.
Weitere Informationen über Zuständigkeiten und Aufbau der Gerichte finden Sie im Servicebereich des Einheitlichen Ansprechpartners unter „Allgemeine Informationen/Behördensuche/Gerichte und Staatsanwaltschaften“ sowie auf den Seiten des Justizportals des Landes Schleswig-Holstein.
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Streitigkeiten zwischen den zuständigen Behörden und den Dienstleistungserbringern
Für die formelle Anfechtung von Verwaltungsentscheidungen stehen außergerichtliche (vorgerichtliche) und gerichtliche Rechtsbehelfe zur Verfügung.
Außergerichtliche Rechtsbehelfe
Entscheidungen der Verwaltung (Verwaltungsakte) enthalten in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Die Rechtsbehelfsbelehrung enthält Angaben zu den Anfechtungsmöglichkeiten und darüber
- innerhalb welcher Frist und
der Rechtsbehelf anzubringen ist.
Sofern eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, sind die Rechtsbehelfe und Voraussetzungen über die erlassende Behörde oder im einschlägigen Verfahrensgesetz zu ermitteln und gegebenenfalls besondere Fristen zu beachten.
Durch einen Widerspruch/Einspruch wird bewirkt, dass zunächst die Behörde, die die angefochtene Entscheidung getroffen hat, die Angelegenheit erneut überprüft und darüber erneut entscheidet.
Wird eine Einigung nicht erzielt, kann gegen diese Entscheidung Klage beim zuständigen Gericht eingereicht werden.
Gerichtliche Rechtsbehelfe
Durch die Klage wird eine gerichtliche Entscheidung durch das jeweils zuständige Gericht herbeigeführt. Die Art der Klage ist abhängig vom Anliegen des Klägers: Erlass, Aufhebung/ Beseitigung eines Verwaltungsaktes, Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes, Unterlassen oder Herbeiführen einer Verwaltungshandlung.
Beispiel: Ist der Antrag auf Feststellung der Genehmigungsfiktion von der zuständigen Behörde, die den Bescheid erlassen müsste, abgelehnt worden, kann Feststellungsklage auf eine nicht festgestellte Genehmigungsfunktion beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.
In eiligen Fällen kann durch einstweiligen Rechtsschutz bereits vor dem Hauptverfahren ein wirksamer Rechtsschutz erwirkt werden.
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Zivilrechtliche Streitigkeiten
Außergerichtlich können zivilrechtliche Streitigkeiten durch Verhandlungen bei Gütestellen, Schiedsstellen oder Mediatoren beigelegt werden.
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten kann grundsätzlich (unter anderem) der Zivilrechtsweg der ordentlichen Gerichtsbarkeit beschritten werden. Über die Amtsgerichte, die Landgerichte, das Oberlandesgericht sowie gegebenenfalls in letzter Instanz den Bundesgerichtshof werden privatrechtliche Streitigkeiten abgehandelt, zum Beispiel Streitigkeiten zwischen Privatpersonen wie Käufer und Verkäufer oder Dienstleistungserbringer und -empfänger.
Klagen sind bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000 € grundsätzlich beim Amtsgericht einzureichen. Bei einem Streitwert ab 5.000 € ist grundsätzlich das Landgericht erstinstanzlich zuständig. Die Vertretung vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof muss durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Schuldners.
Sofern ein Anspruch auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme besteht, bietet das gerichtliche Mahnverfahren eine schnelle, kostensparende Alternative. Das „Mahngericht“ Schleswig bietet dazu ein automatisiertes Verfahren an.
In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten gibt es besondere Abläufe und gerichtliche Verfahren (zum Beispiel bei eilbedürftigen Angelegenheiten so genannte einstweilige Verfügungen).
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Portal21
Das Portal 21 informiert Unternehmer und Verbraucher über
- allgemeine, rechtliche Rahmenbedingungen, die bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen von Bedeutung sein können, zum Beispiel das Internationale Privatrecht, das Zivilrecht (Vertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Gesellschaftsrecht), das Insolvenzrecht und auch den gewerblichen Rechtsschutz und
- Rechtsbehelfe, die bei Streitfällen zwischen Dienstleistungserbringern und -empfängern zur Verfügung stehen (gerichtliche Rechtsbehelfe, außergerichtliche Streitbeilegung sowie Rechtsbehelfe für Verbraucher)
Das Kapitel zu gerichtlichen Rechtsbehelfen informiert Unternehmer über zuständige Gerichte, Mahnverfahren, Bagatellverfahren, Eilverfahren, Gerichts- und Anwaltskosten sowie über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen. Im Abschnitt zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie Informationen zur Schiedsgerichtsbarkeit und zur Mediation.
Die Rechtsbehelfe für Verbraucher informieren wiederum über die Möglichkeiten der individuellen und kollektiven Rechtsdurchsetzung für Verbraucher, wie zum Beispiel die gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung, Verbandsklagen und das Consumer-Protection-Cooperation(CPC)-Behördennetzwerk.
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Informationen der Kammern
Die Industrie- und Handelskammern, sowie die Handwerkskammern in Schleswig-Holstein halten zu verschiedenen Rechtsgebieten eine Vielzahl von Informationen bereit und geben Hinweise zu Fragen der Streitschlichtung.
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Informationen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Für rechtliche Fragen steht die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein besonders für Dienstleistungsempfänger zur Verfügung. Informationen sowie Hinweise und die Kontaktinformationen der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
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Informationen des Europäischen Verbraucherzentrums in Kiel
Das Europäische Verbraucherzentrum in Kiel bildet gemeinsam mit einem weiteren Standort in Kehl das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland und ist bundes- und europaweit für Verbraucherinnen und Verbraucher in allen Bereichen des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes tätig.
Die Seiten des Europäischen Verbraucherzentrums bieten Informationen über
- die Chancen und Risiken des Europäischen Binnenmarktes
- die Rechte und Pflichten beim grenzüberschreitenden Erwerb von Waren oder Dienstleistungen
- Beschwerdemöglichkeiten gegenüber Anbietern aus dem EU-Ausland und
Der Service ist in der Regel kostenfrei. Bei Übersendung von Broschüren auf dem Postweg erfolgt eine Kostenbeteiligung.
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Beratung durch Sachverständige und Rechtanwälte
In Fällen, in denen die Hinzuziehung einer/s Sachverständigen erforderlich wird, können Sie über die Datenbanken der Kammern in Schleswig-Holstein die fachlich zuständigen Sachverständigen ermitteln.
Rechtsauskünfte erteilen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der Mandantenservice der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein hilft Ihnen, einen Anwalt zu finden.
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Bundesagentur für Arbeit
Hier erhalten Unternehmen Informationen zu den Themen Arbeitskräftebedarf, Arbeitsmarktsituation, Ausbildung oder finanzielle Hilfen und werden über Rechtsgrundlagen informiert (zum Beispiel Abfindung, Altersteilzeit, Anzeigepflichtige Entlassungen, Arbeitnehmerüberlassung, Ausländerbeschäftigung, Einstellung, Erstattungspflicht, Insolvenzverfahren, Kurzarbeitergeld, Private Arbeitsvermittler, Schwerbehindertenrecht).