Landesrecht

Das Landesrecht Schleswig-Holstein enthält alle geltenden Gesetze, Landesverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes Schleswig-Holstein. Der Bürgerservice im Internet wird kostenfrei und ohne Anmeldung angeboten.

Gesetze sind vom Parlament beschlossene Rechtsnormen, die für eine unbestimmte Zahl von Personen allgemein verbindliche Regelungen enthalten. Rechtsverordnungen sind ebenfalls Rechtsnormen, die allgemein verbindliche Regelungen enthalten. Sie werden jedoch von einer Behörde aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen.

Verwaltungsvorschriften sind verwaltungsinterne Regelungen und dienen einem einheitlichen Verwaltungsverfahren der Behörden, weil sie z.B. Bestimmungen über die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen enthalten. Verwaltungsvorschriften werden auch als Erlasse, Richtlinien oder Bekanntmachungen bezeichnet.

Möglich ist eine Recherche entweder über eine Volltextsuche oder eine Titelsuche. Daneben wird eine Gesamtliste aller Gesetze und Verordnungen bzw. aller Verwaltungsvorschriften angeboten. Weitere Suchmöglichkeiten bieten der Fundstellennachweis mit allen im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein verkündeten Gesetzen und Landesverordnungen oder das Erlassverzeichnis mit allen im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlichten Verwaltungsvorschriften.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird keine Gewähr übernommen; es gilt der in den Verkündungsblättern veröffentlichte Text.

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