Kontakt zu anderen einheitlichen Ansprechpartnern
In Deutschland sind die Bundesländer für die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie zuständig. Auf dieser Seite finden Sie daher Verweise, um Informationen zu den Einheitlichen Ansprechpartnern und zu deren Anlaufstellen aller deutschen Bundesländer zu bekommen.
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