Standplatzgenehmigungen
zur Teilnahme an Märkten (z. B. Wochenmarkt)
Standplatzgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
- Reisegewerbekarte oder
- Sondernutzungserlaubnis
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Rechtsgrundlage
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Anträge / Formulare
Der Antrag auf einen Standplatz erfolgt formlos. Es stehen daher leider keine Vordrucke zur Verfügung.
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Antrag / Anzeige absenden
Sie haben alle erforderlichen Unterlagen beisammen und möchten uns diese zukommen lassen? Zur Kontrolle noch eine kurze Checkliste und dann einfach die Versandart auswählen.
- Formulare ausgefüllt und unterschrieben?
- Die benötigten Unterlagen sind vollzählig vorhanden?
Für den elektronischen Versand:
- Ausgefüllte und unterschriebene Formulare / erforderlichen Unterlagen einscannen
- zur Antragstellung gehen und gewünschten Kommunikationsweg auswählen und ggf. den weiteren Answeisungen folgen
zur Antragstellung
Für den postalischen Versand:
- Ausgefüllte und unterschriebene Formulare sowie die erforderlichen Unterlagen in einen geeigneten Briefumschlag stecken
- Auf ausreichende Frankierung achten
Briefumschlag folgendermaßen adressieren:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Antragsmanagement
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
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