LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen nach oben
LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
Leistungsbeschreibung
In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das Verbot gilt generell nicht für
- kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
- kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
die Beförderung von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d) leicht verderblichem Obst und Gemüse,
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 3 stehen,
- Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Im Gebiet des Landes Schleswig-Holstein ist außerdem auch die Beförderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in deren Erntezeit durch Allgemeinverfügung vom 29. Mai 2008 (Amtsbl. Schl.-H. S. 576) generell freigestellt.
Für andere Fahrten können in dringenden Fällen Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot genehmigt werden, zum Beispiel:
- zur Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln,
- zur termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen,
- zur Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.
Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein sind keine Rechtfertigung für eine Ausnahme.
Dauer- und Einzelausnahmegenehmigungen:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die Anträge sind schriftlich, jedoch formlos zu stellen; mit Begründung
- Fracht- und Begleitpapiere
- falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km handelt: eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
- Kraftfahrzeug- und Anhängerschein
- Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 € bis 767,00 € je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug.
Rechtsgrundlage
nach oben
Anträge / Formulare
In der Downloadbox finden Sie den Antragsvordruck.
Downloads
|
Datum
|
Titel
|
|
20.04.2011
| Formular - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen zur Durchführung von Transporten
mehr lesen
|
nach oben
Antrag / Anzeige absenden
Sie haben alle erforderlichen Unterlagen beisammen und möchten uns diese zukommen lassen? Zur Kontrolle noch eine kurze Checkliste und dann einfach die Versandart auswählen.
- Formulare ausgefüllt und unterschrieben?
- Die benötigten Unterlagen sind vollzählig vorhanden?
Für den elektronischen Versand:
- Ausgefüllte und unterschriebene Formulare / erforderlichen Unterlagen einscannen
- zur Antragstellung gehen und gewünschten Kommunikationsweg auswählen und ggf. den weiteren Answeisungen folgen
zur Antragstellung
Für den postalischen Versand:
- Ausgefüllte und unterschriebene Formulare sowie die erforderlichen Unterlagen in einen geeigneten Briefumschlag stecken
- Auf ausreichende Frankierung achten
Briefumschlag folgendermaßen adressieren:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Antragsmanagement
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
nach oben