Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Gewerbsmäßiger Umgang mit Sprengstoff
Sprengstoff: Gewerbsmäßiger Umgang
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Geschäftstätigkeit den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erfordert, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
In der Regel wird ein Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, Ihrer fachlichen Eignung und gegebenenfalls Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und bestimmter räumlicher Verhältnisse gefordert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Fachkunde gemäß § 9 Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Nachweis der Unbedenklichkeit
- Gegebenenfalls ist eine angemessene Haftpflichtversicherung nachzuweisen, wenn eine Erlaubnis zum Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen sowie zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen III und IV beantragt wird.
Welche Gebühren fallen an?
Es gilt eine in Deutschlang bundesweite Gebührenordnung.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Umfang der beantragten Sprengerlaubnis. Für Kleinbetriebe ist mit Gebühren ab 200,00 Euro zu rechnen; sie können bis zu 2.800,00 Euro betragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Erweiterung Ihres Geschäftsbereichs erfordert gegebenenfalls eine erneute Gewerbeanzeige. Entsprechende Informationen sowie die benötigten Formulare finden Sie bei den
Gewerbeanzeigen.
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Anträge / Formulare
In der Downloadbox finden Sie die benötigten Antragsvordrucke.
Downloads
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Datum
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Titel
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27.04.2011
| Formular: Antrag auf Erlaubnis nach § 7 SprengG
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27.04.2011
| Formular: Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung
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