Erlaubnis nach § 34e GewO (Gewerbeordnung)
Versicherungsberater
Leistungsbeschreibung
Die Versicherungsberatung darf nur von einem Versicherungsberater durchgeführt werden, der eine Erlaubnis von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erhalten hat. Eine nach dem Rechtsberatergesetz erteilte Erlaubnis berechtigt nicht zur Eintragung ins Versicherungsvermittlerregister.
Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Versicherungsnehmer erforderlich ist. Ebenso können auch nachträglich Auflagen geändert, ergänzt und aufgenommen.
Mit der Erlaubnis ist der Versicherungsberater berechtigt, andere Personen bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen im Versicherungsfall rechtlich zu beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten.
Versicherungsberater sind unabhängige und neutrale Berater und Vertreter ihrer Mandanten in allen Versicherungsangelegenheiten und frei von Abhängigkeiten, die ihre Berufsausübung beeinträchtigen. Versicherungsberater dürfen von den Versicherungsunternehmen keine Provision annehmen.
Rechtsgrundlage
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Anträge / Formulare
Hier haben wir für Sie die benötigten Antragsunterlagen zusammengestellt. Dabei wird zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden. Unter "Sonstige Anträge ..." finden Sie u. a. den Antrag auf Änderungen im Vermittlerregister.
Die IHK's sind in unterschiedliche Bezirke aufgeteilt. Wählen Sie die Antragsunterlagen der IHK zu Flensburg, wenn Sie aus einem der folgenden Kreisgebiete kommen:
- Kreis Schleswig-Flensburg
- Kreis Nordfriesland
- Kreis Dithmarschen.
Für alle anderen Kreisgebiete nehmen Sie bitte die Antragsunterlagen der IHK zu Kiel/ Lübeck.
Downloads
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Datum
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Titel
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08.06.2011
| Antrag 34e Grundpaket (juristische Person) - Bezirk: IHK Flensburg
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08.06.2011
| Antrag 34e Grundpaket (juristische Person) - Bezirk: IHK Kiel/ Lübeck
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08.06.2011
| Antrag 34e Grundpaket (natürliche Person) - Bezirk: IHK Flensburg
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08.06.2011
| Antrag 34e Grundpaket (natürliche Person) - Bezirk: IHK Kiel/ Lübeck
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08.06.2011
| Sonstige Anträge (natürliche und juristische Personen) - Bezirk: IHK: Flensburg
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08.06.2011
| Sonstige Anträge (natürliche und juristische Personen) - Bezirk: IHK: Kiel/ Lübeck
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Antrag / Anzeige absenden
Sie haben alle erforderlichen Unterlagen beisammen und möchten uns diese zukommen lassen? Zur Kontrolle noch eine kurze Checkliste und dann einfach die Versandart auswählen.
- Formulare ausgefüllt und unterschrieben?
- Die benötigten Unterlagen sind vollzählig vorhanden (z. B. für jeden gesetzlichen Vertreter)?
- Falls benötigt: Führungszeugnis (Belegart "O") und/ oder Gewerbezentralregisterauszug (Belegart "9") bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt/ Bürger Büro beantragt? *
* Hinweis: Das Führungszeugnis (Belegart "O") und der Gewerbezentralregisterauszug (Belegart "9") müssen nach der Beantragung aus datenschutzrechtlichen Gründen direkt an die zuständige Behörde übermittelt werden. Das heißt, dass Sie bereits bei der Beantragung die konkrete Adresse der zuständigen Behörde angeben müssen. Wenn Sie diese nicht kennen, erteilen wir Ihnen gerne diese Auskunft.
Für den elektronischen Versand:
- Ausgefüllte und unterschriebene Formulare / erforderlichen Unterlagen einscannen
- zur Antragstellung gehen und gewünschten Kommunikationsweg auswählen und ggf. den weiteren Answeisungen folgen
zur Antragstellung
Für den postalischen Versand:
- Ausgefüllte und unterschriebene Formulare sowie die erforderlichen Unterlagen in einen geeigneten Briefumschlag stecken
- Auf ausreichende Frankierung achten
Briefumschlag folgendermaßen adressieren:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Antragsmanagement
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
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