Rechtsgrundlagen unserer Arbeit
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates der Europäischen Union über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-Dienstleistungsrichtlinie) ist seit dem 28.12.2006 in Kraft und war innerhalb von drei Jahren, also bis zum 28.12.2009, in den Mitgliedstaaten umzusetzen.
Sie enthält ein Bündel von rechtlichen Maßnahmen im Rahmen der Lissabon-Strategie der Europäischen Union. Hierdurch sollen Hemmnisse für Gewerbetreibende innerhalb des Binnenmarktes abgebaut werden.
Die Dienstleistungsrichtlinie findet insbesondere auf den Bereich der Steuern keine Anwendung. Grundvoraussetzung für die Beantragung von Verwaltungsleistungen im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist, dass im jeweiligen Fachverfahrensgesetz eine Abwicklung über einen einheitlichen Ansprechpartner vorgesehen ist.
Die Rahmenbedingungen des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein sind
- in der Satzung des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein
- als auch in der Kooperationsvereinbarung der einzelnen Träger des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein
festgehalten.