Häufig gestellte Fragen (FaQ)
In welchen Dateiformaten kann ich Dokumente elektronisch einreichen?
Ideal ist es, wenn Sie uns Dokumente im Formatstandard pdf-a einreichen. Alternativ ist jedoch auch eine Einreichung in den Formaten pdf, ascii, jpg, tif, gif, bmp oder als doc/ docx möglich.
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Auf welchen Wegen kann ich dem EA SH Unterlagen elektronisch übermitteln?
Bitte nutzen Sie bei jeder elektronischen Kommunikation, die persönliche Daten von Ihnen enthält, ausschließlich sichere Kommunikationswege im Sinne des Datenschutzes. Hierfür bieten wir Ihnen an:
1. Kommunikationsportal Gatewayanwendung Dienstleistungsrichtlinie
2. Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
3. Fax
Informationen zu den verschiedenen Kommunikationsmöglichkeiten erhalten Sie hier:
Zur Antragstellung
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Ist die elektronische Übermittlung ausreichend oder muss ich auch noch Dinge per Post an den EA SH versenden?
Immer dann, wenn Sie eine Unterschrift zu leisten haben (formgebundene Anträge), benötigen wir, zusätzlich zu den elektronisch übermittelten Dokumenten, die unterschriebenen Dokumente auf einem der folgenden Wege:
1. Qualifiziert elektronisch signiert
2. Fax
Selbstverständlich können Sie uns auch per Briefpost erreichen.
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Wo bekomme ich Formulare oder kann ich Anträge formlos stellen?
Soweit Sie in unserer Übersicht über unsere koordinierbaren Verwaltungsleistungen kein Formular hinterlegt finden, stellen Sie bitte den Antrag bzw. die Anzeige formlos und fügen Sie die geforderten Begleitdokumente als Anlagen bei. Soweit Formulare hinterlegt sind, müssen diese verwendet werden.
Eine Übersicht über die von uns koordinierbaren Verwaltungsleistungen finden Sie im nachfolgenden Link:
Über uns koordinierbare Verwaltungsleistungen
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Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Wir koordinieren für Sie den Kontakt mit den zuständigen Behörden und leiten im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung Ihre Unterlagen fachgerecht weiter. Soweit ihre Unterlagen nach erster Sichtprüfung nicht vollständig sind, erhalten Sie von uns einen Hinweis.
Anschließend prüft die zuständige Behörde formal die Vollständigkeit ihrer Unterlagen und bestätigt dessen Eingang und bearbeitet ihr Anliegen. Soweit Ihre Mitwirkung benötigt wird in Form von z.B. Nachreichung von Unterlagen, Auskunftserteilung oder aber Entrichtung von Gebühren, so erhalten Sie von uns unaufgefordert Nachricht.
Ebenso stehen wir Ihnen bis zum Sachentscheid durch die zuständigen Behörden als Ansprechpartner jederzeit gern zur Verfügung.